Das Schuljahr 2021/2022

 

Im September 2021 nahmen wir am Schulradeln teil.

Vielen Dank an alle fleißigen Radelnde!

Wir sind über 1400 km geradelt!

Super und weiter so!!

Ein weiteres Schuljahr mit Corona-Regeln

Viele Vorschriften und Regeln bestimmen das Schulleben. Hier ein kleiner Eindruck von all den Vorgaben, die sich alle paar Wochen oder Monate veränderten.

 

Nach jeden Ferien starteten wir mit zwei so genannten Präventionswochen.

Das heißt:

  • Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude und auf dem Hof
  • 3x Selbsttests in der Woche

Ansonsten sah die Prävention im Herbst 2021 so aus:

Bis wir dann dies vermelden mussten:

24.11.2021

Liebe Eltern und Kinder!

 

Ab morgen gilt wieder Maskenpflicht am Platz!

 

"Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt ab Donnerstag, dem 25.

November 2021 auch am Sitzplatz, so wie dies auch in Hochschulen, sonstigen

Bildungseinrichtungen, Übernachtungsbetrieben, bei Veranstaltungen, in Kinos,

Theatern sowie in entsprechenden Arbeitsplatzsituationen vorgeschrieben ist."

Hessisches Kultusministerium am 23.11.2021

 

Dazu gab es auch umfangreiche Quarantäneneregeln:

 

Quarantänebestimmungen für Kontaktpersonen (KPQ)

Tag des letzten Kontaktes

Tag 0

èQuarantäne für 10 Tage

1. Möglichkeit zur Freitestung

Tag 5

PCR-Test, Rückkehr in die Schule, sobald das negative Ergebnis vorliegt

2. Möglichkeit zur Freitestung

Tag 7

Schnelltest in offizieller Teststelle, Rückkehr in die Schule möglich, sobald das negative Ergebnis vorliegt

 

Tag 11

Rückkehr in die Schule

 

Quarantänebestimmungen für Infizierte (IQ)

Tag des 1. pos. Testergebnisses (auch Selbsttest)

Tag 0

èQuarantäne für 14 Tage

Möglichkeit zur Freitestung

Tag 7

PCR-Test, Rückkehr in die Schule, sobald das negative Ergebnis vorliegt, aber nicht am gleichen Tag

 

Tag 15

(Schnelltest in offizieller Teststelle am 13. oder 14. Tag)

Rückkehr in die Schule

 

è Voraussetzung für Freitestung/Rückkehr: Symptomfreiheit!!

 

 

...und nicht zu vergessen: Die 3G-Regelung:

 

Aufgrund der Allgemeinverfügung der Stadt Kassel zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gilt bis auf weiteres die 3G-Regelung in allen städtischen Gebäuden, also auch in Schulen. Das bedeutet, dass Besucher*innen verpflichtet sind, einen Nachweis zu erbringen, wenn sie Elternabende oder Elterngespräche in der Schule wahrnehmen möchten. Darüber hinaus müssen medizinische Masken getragen werden, auch am Platz.

 

Als wäre das alles nicht genug, gab es zwischendurch auch mal wieder eine Schulschließung:

 

Aufgrund einer Sturmwarnung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für die Region Kassel haben Stadt und Landkreis Kassel als Schulträger entschieden, dass am 17. Februar in allen Schulen der Präsenzunterricht ausfällt. 

 

Auch der Kriegsbeginn in der Ukraine einige Tage später beschäftigt die Schulgemeinde.

Die Klasse 4b bringt es so zum Ausdruck:

Bald kommen auch die ersten geflüchteten Kinder in der Herkulesschule an und werden von allen willkommen geheißen.

Nach den Entbehrungen der Corona-Pandemie dürfen wir wieder spannende Projekte machen: